“Gefährdungsbeurteilung:
Für ein sorgenfreies Standing gegenüber Berufsgenossenschaft und Unfallversicherung.”

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GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG

Die "Beurteilung der Arbeitsbedingungen" (Gefährdungsbeurteilung) ist gem. § 5 Arbeitsschutzgesetz für jedes Unternehmen ab einem/einer Mitarbeiter/in gesetzlich vorgeschrieben.

Die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung ist unabdingbar für ein sorgenfreies Standing Ihres Betriebes gegenüber Berufsgenossenschaft und Gesetzlicher Unfallversicherung - und gegenüber Ihren MitarbeiterInnen sowieso.

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Insbesondere in Büros bis 20 MitarbeiterInnen ist das nicht immer der "Spaßfaktor", ein Sicherheitsbeauftragter ist bei einer solchen Unternehmensgröße gesetzlich nicht vorgeschrieben und Sie als FirmeninhaberIn müssen tagtäglich "den Laden am Laufen halten".

Aber statt jetzt teure Software und Schulungen einzukaufen, lassen Sie das doch einfach durch RückenMagie erledigen! RückenMagie entlastet Sie kompetent und zuverlässig bei der für Sie als ArbeitgeberIn gesetzlich vorgeschriebenen Durchführung der Gefährdungsbeurteilung gem. § 5 ArbSchG.

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...genauer erklärt

Die Gefährdungsbeurteilung besteht in der Ermittlung und Bewertung aller relevanten Gefährdungen, denen die Beschäftigten bei ihrer beruflichen Tätigkeit ausgesetzt sind. Hinzu kommt die Umsetzung aller erforderlichen Maßnahmen, die zum Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der MitarbeiterInnen notwendig sind.

Die Gefährdungsbeurteilung lässt sich in die Gefährdungserkennung und die sich daran anschließende Risikobeurteilung sowie die Maßnahmendefinintion aufteilen.

Aufgrund der Art und der Höhe des jeweils ermittelten Risikos sind Maßnahmen zu definieren, die geeignet sind, einer möglichen gesundheitlichen Beeinträchtigung der MitarbeiterInnen zu begegnen.

Diese Maßnahmen müssen hinsichtlich ihrer Wirksamkeit regelmäßig überprüft werden.

Ziel ist es, Gefährdungen bei der Arbeit frühzeitig zu erkennen und diesen präventiv, also noch bevor gesundheitliche Beeinträchtigungen oder Unfälle auftreten, entgegenzuwirken.

Bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung kann sich der Unternehmer von externen Fachleuten unterstützen lassen.

Vereinbaren Sie Ihr unverbindliches Beratungsgespräch HIER

oder rufen Sie an: 0163 / 175 55 25
Ihr Ansprechpartner: Dipl. Ing. Heiko Rößger

Wie läuft eine Gefährdungsbeurteilung eigentlich ab?

Wir vereinbaren insgesamt 3 Termine, an denen RückenMagie bei Ihnen vor Ort ist.

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Termin 1

Bevor alle Stränge reißen:

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Wir nehmen gemeinsam mit Ihnen eine Betriebsbegehung vor und bestimmen im anschließenden Gespräch den notwendigen Leistungsumfang.
Die Preise liegen auf dem Tisch, wir vereinbaren verbindliche Termine und unterzeichnen den Auftrag.

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Termin 2

Hier erfolgt die eigentliche Arbeit von RückenMagie.

Differenziert nach Tätigkeitsbereichen wird das jeweilige Arbeitsumfeld anhand des von der Berufsgenossenschaft vorgegebenen Klassifizierungsschemas dokumentiert und ggf. vorh. Defizite benannt (Gefährdungserkennung).

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Bei der anschließenden Auswertung geht es speziell um die Einordnung und Bewertung der festgestellten Gefährdungen (Risikobeurteilung) und den sich daraus ergebenden Handlungsbedarf (Maßnahmendefinition).
Diese bei Ihnen durchgeführte Gefährungsbeurteilung wird in einer Dokumentation zusammengefasst und Ihnen als AuftraggeberIn zur Verwahrung in Ihrem Betrieb übergeben.

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Termin 3

RückenMagie übergibt Ihnen die Dokumentation und wir besprechen gemeinsam die Ergebnisse und die notwendigen Maßnahmen, die zur Gewährleistung der Gesundheit und Sicherheit Ihrer MitarbeiterInnen notwendig sind.

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Auf Wunsch organisieren und betreuen wir diese Maßnahmen, überprüfen anschließend deren Wirksamkeit und stehen für die turnusmäßig vorgeschriebenen (zumeist jährlichen) Begehungsintervalle selbstverständlich weiterhin zur Verfügung.